Der Vertrag kommt - soweit nicht ausdrücklich anders angegeben - zustande mit:
Telefónica Germany GmbH & Co. OHG
Georg-Brauchle-Ring 50
80992 München
Deutschland
www.o2.de
Ust-ID-Nr.: DE 811 889 638
Amtsgericht München HRA 70343
Gesellschafter: Telefónica Germany Management GmbH, Sitz in München, Amtsgericht München HRB 109061, und Telefónica Deutschland Holding AG, Sitz in München, Amtsgericht München HRB 201055. Geschäftsführung und Vorstand beider Gesellschafter: Markus Haas (Vorsitzender), Valentina Daiber, Nicole Gerhardt, Alfons Lösing, Wolfgang Metze, Mallik Rao, Markus Rolle. Vorsitzender des Aufsichtsrates der Telefónica Deutschland Holding AG: Peter Löscher.
Aufsichtsrechtliche Behörde: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, Tel: 02 28/14-0
Mobilfunk Prepaidverträge werden angeboten auf Grundlage
- der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Prepaid-Mobilfunkdienstleistungen,
- der Leistungsbeschreibung Mobilfunk,
- der Preisliste Mobilfunk Prepaid,
- dem Datenschutzmerkblatt.
Alle weiteren Preislisten finden sie hier.
In den jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie u.a. aktuelle Informationen
- zu den Kündigungsbedingungen,
- den Voraussetzungen für einen Anbieterwechsel und die Rufnummernmitnahme,
- über die Verfahren zur Streitbeilegung,
- Die Einschränkung von Nutzungen.
In der jeweiligen Leistungsbeschreibung finden Sie u.a. aktuelle Informationen
- zu den Mindestniveaus der Dienstequalität der angebotenen Dienste,
- zu Ihren Möglichkeiten, kostenlose Sperren z.B. für bestimmte, Rufnummernbereiche, oder für Kurzwahldienste einrichten zu lassen,
- zu den Dienstemerkmalen des Telefondienstes,
In der jeweiligen Preisliste finden Sie u.a. aktuelle, tarifspezifische Informationen
- zum Umfang und Hauptmerkmale der in den Tarifen enthaltenen Dienste und Leistungen, z.B. enthaltenes Datenvolumen und Flatrates,
- die den anfallenden Entgelten, z.B. monatlichen Basispreise, Aktivierungspreise, ggf. zusätzliche nutzungsabhängige Entgelte,
- etwaige Mindestlaufzeiten und Nutzungsbeschränkungen.
Im Datenschutzmerkblatt finden Sie u.a. aktuelle Informationen
- zu den personenbezogenen Daten, die vor der Bestellung oder im Zuge der Bereitstellung zu erfassen sind,
- zu Wahl- und Gestaltungsrechten bezüglich der Rufnummernanzeige beim Angerufenen oder deren Unterdrückung, bezüglich Einzelverbindungsnachweisen und der Aufnahme von Daten in Teilnehmerverzeichnisse.
Ein Angebot zur Überprüfbarkeit der Datenübertragungsrate für Mobilfunkprodukte finden Sie unter www.breitbandmessung.de.
Einfach Prepaid bietet derzeit keine gesonderten Produkte oder Dienste für Nutzer mit Behinderungen an.
Informationen zu Beschwerdeverfahren (z.B. bei Beschwerden zu den Themen Dienstequalität, Vertragsdurchführung und Abrechnung), zur durchschnittlichen Bearbeitungsdauer sowie Informationen zum Zugang zu diesen Verfahren finden Sie unter Einfach Prepaid > Kontakt.
Sie können sich unter der Rufnummer +49 176 888 50000 zu unseren Tarifen beraten lassen. Sofern sie einen Telekommunikationsvertrag mit uns abgeschlossen haben, erhalten Sie einmal im Jahr die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen zu dem für Sie besten Tarif.
Endnutzer sind verpflichtet, Elektro-Altgeräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Dies bedeutet, dass Elektro-Altgeräte nicht im normalen Hausmüll entsorgt werden dürfen, sondern im Rahmen der bestehenden Sammelstellen, insbesondere bei öffentlichen Entsorgungsträgern, Vertreibern und Herstellern, zurückgegeben werden müssen. Dies wird durch das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne zum Ausdruck gebracht. Zahlreiche Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten sind nach den Kriterien aus § 17 Abs. 1 und Abs. 2 ElektroG zur unentgeltlichen Rücknahme von Elektro-Altgeräten verpflichtet. Wir als Vertreiber haben zudem folgende Rückgabemöglichkeiten geschaffen: https://www.o2online.de/shops/
Endnutzer sind weiterhin dazu verpflichtet, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen. Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass Endnutzer selbst dafür verantwortlich sind, personenbezogene Daten auf den zu entsorgenden Elektro-Altgeräten vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle zu löschen.